studentenfutter. [gespräche] – Stefanie Otte am 22.01.2019

Wie und wo können wir als künftige Juristen arbeiten? Welchen Herausforderungen müssen wir uns stellen? Welchen Einfluss kann juristische Arbeit auf unsere Gesellschaft haben? Fragen wie diese kann kein Lehrbuch, sondern nur ein Blick in die Praxis beantworten. Diesen Einblick gewährt Studentenfutter, indem sich hochrangige Referenten aus Politik und Wirtschaft einem Gespräch stellen.
Denn juristische Lehrbücher mögen vielleicht trocken sein, juristische Biografien sind es sicher nicht. Die Referenten erzählen von ihrem Studium, ihrem beruflichen Alltag, Herausforderungen und Kuriositäten. Sie stellen sich euren Fragen und scheuen keine Diskussion. Manche Biografien verlaufen geradlinig und zeigen „klassische“ juristische Karrierewege, andere erzählen von den vielseitigen und vielleicht ungewöhnlichen Möglichkeiten mit einem Jurastudium zu arbeiten. Doch so verschieden die Wege auch sein mögen, eins sind sie in jedem Fall nie: langweilig!

In diesem „gespräch.“ stellt sich Stefanie Otte vor und euren Fragen. Nachdem sie zwei Jahre als Staatssekretärin im Niedersächsischen Justizministerium gearbeitet hat, ist Stefanie Otte seit Juli 2018 Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle.
Nach ihrer originären Ausbildung und Tätigkeit als Rechtspflegerin wusste sie schnell, dass sie ihre berufliche Erfüllung in der Justiz finden werde. Also ging sie in ihrer Ausbildung noch einen Schritt weiter: Jurastudium, Examen, Referendariat – so hat sie heute ihr berufliches Glück als Richterin gefunden. „Als Richter schwören wir ‚das Amt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuüben und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen‘. Das sind nicht nur starke Worte, sondern ein verpflichtender Auftrag, den Rechtsstaat im Alltag zu wahren.“, charakterisiert Stefanie Otte die Bedeutung und wesentliche Herausforderung des Richterberufs. „Dies trotz der Belastung durch die Vielzahl von Verfahren zu verwirklichen, ist für mich gleichermaßen Herausforderung und eigener Anspruch.“